1. Geltungsbereich und Gegenstand des Vertrages
1.1
Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote, erteilten Auf- und Verträge über Leistungen gleich welcher Art der welcome Messeorganisation & Promotion, nachfolgend in Kurzform „welcome“ genannt, mit ihren Vertragspartnern, nachstehend in Kurzform „Kunde“ genannt. Von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen jeder Art des Kunden, werden nicht Vertragsinhalt, es sei denn, dass sie von welcome vor Vertragsschluss ausdrücklich und schriftlich gesondert anerkannt worden sind.
1.2
Alle Vereinbarungen, die zwischen welcome und dem Kunden zwecks Ausführung eines Auftrages getroffen werden, sind in schriftlicher Form zu vereinbaren. Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
1.3
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen mit dem Kunden und zwar in ihrer jeweils bekannten Fassung, ohne dass es jedes Mal einer erneuten ausdrücklichen Einbeziehungserklärung durch den Kunden bedarf.
1.4
welcome erbringt Dienstleistungen aus den Bereichen Messeorganisation und Eventpromotion. welcome übernimmt die Vermittlung von Leistungen Dritter an den Kunden und vermittelt Servicekräfte für die Durchführung von persönlichen Leistungen im Auftrag des Kunden.
Die detaillierte Beschreibung der im Einzelnen zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus den Briefings, Projektverträgen und Auftragsunterlagen, deren Anlagen und Leistungsbeschreibungen von welcome.
1.5
Die Angebote von welcome sind freibleibend und unverbindlich bis zum schriftlichen Vertragsschluss. Der Vertragsschluss mit welcome erfolgt durch die schriftliche Annahmeerklärung des von welcome unterbreiteten Angebots mit Leistungsbeschreibung. Die Auftragserteilung kann vom Kunden innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt des Angebots erklärt werden. Danach ist welcome nicht mehr an das Angebot gebunden.
1.6
Im Rahmen einer Treuebindung verpflichtet sich welcome gegenüber dem Kunden zu einer objektiven, auf die Zielsetzung des Auftraggebers ausgerichteten Beratung. Dies betrifft insbesondere Fragen der Auswahl dritter Unternehmen und Personen durch welcome. Sofern der Kunde sich ein Mitspracherecht nicht ausdrücklich vorbehalten hat, erfolgt die Auswahl Dritter unter Beachtung des Grundsatzes eines ausgewogenen Verhältnisses von Wirtschaftlichkeit und bestmöglichem Erfolg im Sinne des jeweiligen Projekts.
2. Pflichten des Kunden
2.1
Der Kunde hat welcome alle für die Durchführung der Leistungen benötigten Daten, Unterlagen und technischen Spezifikationen vollständig und unentgeltlich zur Verfügung zu stellen und alle notwendigen Mitwirkungsleistungen zur Erfüllung des Vertragszwecks zu erbringen. Durch unzureichende Pflichterfüllung verursachter Mehraufwand geht zu Lasten des Kunden. Der Kunde nennt welcome zu Beginn der Vertragsabwicklung einen Ansprechpartner, der dafür Sorge trägt, dass der Kunde seinen Mitwirkungspflichten während der gesamten Projektlaufzeit nachkommt.
2.2
Kommt der Kunde wesentlichen Mitwirkungspflichten aus diesem Vertrag nicht im Rahmen des vereinbarten Zeitraums nach, so kommt dieser dadurch in Verzug. In diesem Fall wird welcome von der Leistungsverpflichtung frei, wenn die vertraglich geschuldete Leistung wegen der Pflichtverletzung des Kunden nicht oder nicht wie vertraglich vereinbart erbracht werden kann. welcome hat in diesem Fall unbeschadet der sonstigen gesetzlichen Ansprüche Anspruch auf die vertraglich vereinbarte Vergütung für die bereits erbrachten Leistungen abzüglich etwaiger ersparter Aufwendungen.
2.3
Der Kunde trägt dafür Sorge, dass die von ihm zur Erfüllung des Vertragszwecks gelieferten Informationen, Daten, Inhalte und Materialien frei von Rechten Dritter sind und stellt welcome insoweit von sämtlichen in diesem Zusammenhang entstehenden Ansprüchen Dritter frei.
2.4
Sofern der Kunde Inhalte liefert, die in die Leistungen von welcome integriert werden sollen, erfolgt die Bereitstellung der Inhalte in elektronisch verwertbarer Form. Sofern die Vorlagen in anderen Dateiformaten als welcome vorab mitgeteilt geliefert werden, sind etwaige Konvertierungsarbeiten gesondert zu vergüten.
2.5
Der Kunde wird im Zusammenhang mit einem beauftragten Projekt Auftragsvergaben an andere Agenturen oder Dienstleister nur nach Rücksprache und im Einvernehmen mit welcome erteilen.
3. Vergütung
3.1
Es gilt die im Vertrag vereinbarte Vergütung. Zahlungen sind, wenn nicht anders vertraglich geregelt, innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne jeden Abzug fällig. Bei Überschreitung der Zahlungstermine steht welcome ohne weitere Mahnung ein Anspruch auf Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz zu. Das Recht zur Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt von dieser Regelung unberührt.
4.2
welcome ist berechtigt, Teilabrechnungen der vereinbarten Vergütung sowie möglicher vereinbarter Fremdkosten wie folgt zu stellen: 2/3 nach Auftragserteilung, 1/3 nach Abschluss des Projekts. Diese Teilleistungen müssen nicht in einer für den Kunden nutzbaren Form vorliegen und können auch als reine Arbeitsgrundlage auf Seiten von welcome verfügbar sein.
4.3
Bei wesentlichen Änderungen und Erweiterungen von Aufträgen durch den Kunden über den ursprünglich vereinbarten Umfang, werden welcome alle dadurch anfallenden Kosten ersetzt sowie die etwaigen zusätzlichen Leistungen von welcome über die vertraglich vereinbarte Vergütung hinaus erstattet. Die Höhe der Nachhonorierung bemisst sich an der vertraglichen Vergütung.
4.4
Bei Auftragsabbruch, -kündigung oder -verzögerung durch den Kunden aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, verpflichtet sich der Kunde zur Vergütung der bis dato durch welcome erbrachten Leistungen, mindestens jedoch zur Zahlung von 40 % der vereinbarten Gesamtvergütung.
4.5
Bei nicht oder nicht rechtzeitiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung behält sich welcome ein Zurückbehaltungsrecht dahingehend vor, Leistungen zu stoppen oder auszusetzen. Dadurch entstehende Kosten trägt der Kunde.
4.6
Alle in Angeboten und Aufträgen genannten Preise sind in EURO und die daraus resultierend zu zahlenden Beträge verstehen sich zuzüglich der gesetzlich gültigen Umsatzsteuer in der jeweils geltenden Höhe.
5. Gewährleistung und Haftung
5.1
welcome haftet bei der Verletzung von Leib, Leben und Gesundheit des Kunden. Im Übrigen haftet welcome für Sach- und Vermögensschäden, gleich aus welchem Rechtsgrund, außer bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten oder etwaig übernommener Garantien oder sonstiger Zusicherungen nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.
5.2
welcome haftet ferner nicht für Folgeschäden, wie z.B. entgangenen Gewinn, vereitelte Einsparungen oder sonstige mittelbare Schäden, es sei denn, dies widerspricht im Einzelfall dem Vertragszweck.
5.3
Die Verantwortung für die rechtliche Zulässigkeit der von welcome erarbeiteten und im Auftrag des Kunden durchgeführte Organisation trägt der Kunde. Das gilt insbesondere für den Fall, dass die Aktionen und Maßnahmen gegen gesetzliche Vorschriften wie etwa des Wettbewerbsrechts, des Urheberrechts oder öffentlich-rechtlichen Normen verstoßen. Der Kunde hält welcome insoweit von sämtlichen Ansprüchen Dritter einschließlich der Kosten der Rechtsverteidigung frei.
6. Leistungen Dritter
6.1
welcome ist berechtigt, zur Erfüllung der vertraglich geschuldeten Leistungen Dritte zu beauftragen. Die Kosten sind vom Kunden zu tragen bzw. welcome zu erstatten, wenn diese die Kosten verauslagt hat.
7. Geheimhaltung
7.1
welcome verpflichtet sich, alle Kenntnisse, die welcome aufgrund eines Auftrags vom Kunden erhält, vertraulich zu behandeln.
7.2
Der Kunde verpflichtet sich, alle ihm bei der Vertragsdurchführung von welcome oder im Auftrag von welcome handelnden Personen zugehenden und bekannt werdenden Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse oder als vertraulich bezeichnete Informationen geheim zu halten. Diese Verpflichtung gilt bei Beendigung des Vertragsverhältnisses unvermindert fort. Zuwiderhandlungen gegen diese Verpflichtung lösen eine angemessene Vertragsstrafe aus, die gegebenenfalls der Höhe nach gerichtlich festgesetzt werden kann.
8. Kennzeichnung und Werbung
8.1
welcome darf die von ihr erbrachten Leistungen und Leistungsergebnisse angemessen und branchenüblich signieren und für eigene Werbung auf ihre im Rahmen des Vertrages erbrachten Leistungen hinweisen. Ebenso darf welcome den Kunden in seine Referenzliste aufzunehmen und diese (auch im Internet) veröffentlichen.
8.2
Der Kunde räumt welcome zum Zwecke der Eigendarstellung in allen Medien die Nutzungsrechte an etwaigen Kennzeichen wie bspw. Marken oder urheberrechtlichen Werken wie Texte, Bilder, Logos etc. ein. Ein Entgeltanspruch steht dem Kunden hierfür nicht zu.
9. Vertragsdauer, Kündigungsfristen
9.1
Der jeweilige Vertrag tritt mit seiner Unterzeichnung in Kraft. Er wird für die im Vertrag oder in den Auftragsunterlagen genannte Vertragslaufzeit abgeschlossen. Ist der Vertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen, kann dieser mit einer Frist von drei Monaten von beiden Seiten zum Monatsende gekündigt werden. Ist in dem Vertrag keine Vertragslaufzeit angegeben, so endet der Vertrag nach Beendigung des Auftrages bzw. Lieferung der Leistungsergebnisse oder Endabnahme. Die Vergütungsansprüche richten sich nach Ziffer 4 dieser Regelungen. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt von dieser Regelung unberührt. Eine Kündigung bedarf der Schriftform.
10. Schlussbestimmungen
10.1
Sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und welcome unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
10.2
Für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit rechtlichen Beziehungen zwischen dem Kunden und welcome ist der Gerichtsstand Sankt Augustin. welcome ist auch berechtigt, den Kunden an seinem Wohnsitzgericht zu verklagen.
10.3
Der Kunde ist nicht dazu berechtigt, Ansprüche aus dem Vertrag an Dritte abzutreten. Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen zulässig.
10.4
Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so wird der Vertrag im Übrigen hiervon nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine rechtlich zulässige Bestimmung zu ersetzen, die dem angestrebten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt. Sinngemäß Gleiches gilt für die Ausfüllung etwaiger Vertragslücken.
Stand 01.02.2025
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